In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2024 hat der Ortsgemeinderat Simmern unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Sogenannte „Schottergärten“, die mit einer/m unkrauthemmenden Folie /Vlies ausgestattet sind, was zur Beeinträchtigung der Wasseraufnahme des Bodens führt und die sich darüber hinaus stärker aufheizen als Grünflächen, sollen im gesamten Gemeindegebiet ausgeschlossen werden. „Naturnahe Stein- und Kiesgärten“, die laut Antrag regelmäßig „keinen wasserundurchlässigen Unterbau haben und einen hohen Bepflanzungsgrad aufweisen“, sollen ausnahmsweise zulässig sein, „wenn diese nicht mit einer Trennschicht aus Folie oder Vlies ausgestattet sind und gleichzeitig mindestens 50% der Fläche bepflanzt ist, wobei die Bepflanzung auf Bodenhöhe für die Bewertung relevant ist.“
Außerdem sollen laut Antrag Ausnahmen für Flächen gelten, „die für eine zulässige Nutzung benötigt werden (z. B. Wege, Terrassen, Stellplätze, etc.).“
Der Ortsgemeinderat beschoss, neben der bereits bestehenden landesrechtlichen Regelung des § 10 Abs. 4 LBauO, welche auf die Vermeidung von Schottergärten abzielt, keine weitere Satzung mit gleicher Zielsetzung aufzustellen.
Weiterhin wurde beschlossen, dass die Ortsgemeinde Simmern Bauherren, die nach dem 01.01.2025 Schottergärten anlegen, die gegen §10 Abs. 4 der LBauO verstoßen, auf die Vorgaben der LBauO hinweist und, soweit die Bauherren nicht von einer Umsetzung absehen, die untere Bauaufsichtsbehörde informieren.
Der Ortsgemeinderat beschließt weiterhin, dass die Ortsgemeinde die Einwohner über die Rechtslage, dessen Hintergründe und Sinnhaftigkeit sowie das zukünftige Vorgehen der Ortsgemeinde im Wochenblatt informiert
Der Beschluss des Gemeinderats basiert auf folgender Überlegung:
in der heutigen Zeit sind Schottergärten aufgrund ihrer vermeintlich pflegeleichten Natur und ästhetischen Relevanz zunehmend populär geworden. Doch diese Gestaltungsmethode bringt gravierende ökologische Schäden für die Umwelt mit sich, die nicht außer Acht gelassen werden sollten.
Zunächst einmal haben Schottergärten eine verheerende Auswirkung auf die Artenvielfalt. Die monokulturelle Struktur dieser Gärten bietet kaum Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Während Blumenbeete und Wiesen verschiedenen Insekten, Vögeln und anderen Lebensformen Unterschlupf bieten, verwandelt sich ein Schottergarten in eine weitgehend vegetationslose Fläche. Dies hat insbesondere für Bestäuber wie Bienen fatale Konsequenzen, deren Lebensgrundlage je nach Fläche und Vegetation stark eingeschränkt wird.
Darüber hinaus haben Schottergärten auch negative Auswirkungen auf das Mikroklima. Die versiegelte Oberfläche führt dazu, dass Regenwasser nicht mehr effektiv in den Boden eintritt. Anstatt das Grundwasser aufzufüllen, verdunstet das Wasser einfach, sodass es diesen Gärten nicht gelingt, zur Regenwasserspeicherung beizutragen. Dieses Phänomen kann in trockenen Sommermonaten zu Wasserknappheit führen.
Zudem fördern Schottergärten die Überhitzung der Umgebung, da sie keine Vegetation aufweisen, die Temperatur regulierend wirken könnte. In städtischen Gebieten kann dies zu einer Verschärfung des Hitzeinseleffekts führen.
Angesichts dieser negativen Folgen ist es wichtig, die Debatte über Schottergärten neu zu führen und alternative, umweltfreundliche Gartenlösungen in den Fokus zu rücken. Aufklärung und Bewusstsein sind der Schlüssel, um die naturnahe Gartenkultur zu fördern und den ökologischen Fußabdruck der Menschen zu reduzieren.
Unser Ziel ist es, finanziellen Anreiz für einen Rückbau bestehender Schottergärten zu schaffen.
Johannes Ullrich, Ortsbürgermeister