Jagdgenossenschaft Arzbach: Versammlung
Einladung zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft Arzbach wird hiermit für
Montag, den 23.03.2026, um 19:00 Uhr,
ins Rathaus Arzbach, Am Rathaus 2, 56337 Arzbach eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Finanz- und Kassenberichte |
| 2. | Wahl eines Versammlungsleiters für die Entlastung des Jagdvorstandes |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 4. | Beschlussfassung über die Abschussvereinbarungen für das Jagdjahr 2026/2027 |
| 5. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses und der Rücklage |
| 6. | Verschiedenes |
Eingeladen sind hiermit alle Jagdgenossen. Jagdgenosse ist jeder Grundeigentümer der Flächen, auf denen Jagd in dem Gemeindegebiet Arzbach stattfinden könnte.
Die Sitzung ist nichtöffentlich. Zur sachlichen Unterstützung können vom Versammlungsleiter jedoch Nichtjagdgenossen zugelassen werden.
Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat jeder Jagdgenosse bei der Versammlung entsprechende Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. Miteigentum, Gesamthandeigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können. Dies gilt auch für Ehepaare. Die Stimmabgabe in der Jagdgenossenschaft erfolgt öffentlich. Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenden Grundflächen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau unter der Rufnummer 02603/793 – 230 zur Verfügung.
Arzbach, den 26.02.2026
