Ein Wort zum Feuerwerk an Silvester am „Alten Rathaus“

Liebe Arzbacherinnen, liebe Arzbacher,

bald ist es wieder soweit und das Jahr endet mit den entsprechend zünftigen Silvesterfeiern.

In diesem Zusammenhang muss ich mal das machen, was ich normalerweise zu vermeiden versuche – ein Gesetz zitieren.

Entsprechend der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.

Und ja, besonders Fachwerkgebäude gehören zu diesen besonders brandempfindlichen Gebäuden. Ich kanns auch nicht ändern Leute.

Was nun wieder „in unmittelbarer Nähe“ bedeutet, ist Auslegungssache. Ich bin kein Rechtsanwalt und kann hier keine präzisen Zahlen nennen. Letztlich ist das auch abhängig von der Frage, ob es sich um ein sogenanntes Bodenfeuerwerk oder Höhenfeuerwerk (Raketen) handelt. Bei Raketen muss der Abstand noch größer sein. Im direkten Umfeld von z. B. unserem alten Rathaus ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aber definitiv unzulässig und wer es trotzdem macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und haftet evtl. im Schadensfall. Rd. 50 m Mindestabstand zu Fachwerkhäusern bei Bodenfeuerwerk, könnte ein Anhaltspunkt sein (unverbindlich). Bei Raketen sicher mehr.

Ich kann verstehen, wenn das keine Freude auslöst, aber ich bin selbst darauf aufmerksam gemacht worden und das ist ganz einfach die Rechtslage, auf die ich hinweisen muss.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne Silvesterfeier. Nehmt bitte Rücksicht aufeinander. Die einen lieben das Feuerwerk, andere eher nicht. Beide Seiten haben das Recht, gehört und ernst genommen zu werden.

Herzlichst Ihr
Ortsbürgermeister
Klaus Poetzsch


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